Aufmerksamkeiten im Job als Gratwanderung

Aufmerksamkeiten im Job als Gratwanderung

Aufmerksamkeiten im Job als Gratwanderung

Kleine Aufmerksamkeiten, Präsente, Geschenke und Einladungen, gehören zum persönlichen Leben und seit jeher auch in die geschäftliche Praxis.

Wer kennt sie nicht, die typischen Werbemittel, manchmal gut durchdacht, oft aber sinnloser Schnickschnack. Davon abgehoben haben sich schon immer die etwas wertvolleren Gaben, die vor allem den Einzelnen ansprechen sollen. Dort beginnt aber das Dilemma. Sind das lapidare Aufmerksamkeiten oder soll damit etwas bewirkt werden? Die Grenzen sind hier durchaus fließend. Auch sind die Empfänger keinesfalls immer nur wichtige Entscheider. Das Thema durchzieht alle Hierarchien der Wirtschaft.

Für die Strafbarkeit ist die Höhe zweitrangig

Es geht um Bestechung und Bestechlichkeit, Wucher, Korruption und andere Delikte. Das wird leider oft nur mit dem Geben und Nehmen von Geld in Verbindung gebracht.

Dabei unterscheidet das Strafgesetzbuch, wo diese Delikte geregelt sind und dem Einzelnen eine Strafe androhen, nicht nach der Art der Lockmittel. Hier ist nicht einmal ein Wert zugrunde gelegt. Einzig das Tun ist entscheidend. Da solche Praktiken in der Regel die Unternehmenskultur bestimmen und auch entscheidend den Ruf beeinflussen, gehören in jedes Unternehmen heute exakte Regeln zum Umgang mit Aufmerksamkeiten jedweder Art. Dabei spielt die Größe des Unternehmens überhaupt keine Rolle.

Der Fachbegriff hierfür lautet Compliance.

Dies ist eine verbindliche Handlungs- und Verhaltensanweisung für regelkonformes Verhalten im Unternehmen. Damit wird dem Einzelnen Hilfestellung bei der Entscheidung im Umgang mit risikobehafteten Vorgängen gegeben. Beispielsweise werden darin genaue Wertgrenzen zur problemlosen Annahme von Aufmerksamkeiten gesetzt und Verhaltensregeln bei Wertüberschreitung definiert. Daneben ist der Umgang mit Verstößen gegen diese Regelungen festgeschrieben und es sind auch Aufsichtspersonen festgelegt, die die Einhaltung der Regeln überwachen.

Aber viele Unternehmen gehen inzwischen noch weiter. Sie regeln Mindeststandards zum rechtstreuen und kollegialen Verhalten ihrer Mitarbeiter, treffen Aussagen zu sozialen Verhaltensgrundsätzen, zum Umgang mit Geschäftspartnern, zum ethischen Anspruch des Unternehmens und seiner Werte. Nun könnte man meinen, das Strafgesetzbuch mit seinen Sanktionen genügt. Die betreffenden Mitarbeiter werden bei Verstößen gefeuert und alles andere ist überflüssig.

Doch so einfach ist das Ganze nicht.

Da in Deutschland der Unternehmer eine gesetzliche Aufsichtspflicht über das Tun seiner Beschäftigten hat, stellt sich auch immer die Frage nach seiner Verantwortung. Gerät das Unternehmen in Verruf, haftet im Zweifel der Unternehmer. Mit einer Compliance genügt der Unternehmer zumindest seiner Pflicht, zur Einhaltung von Recht und Gesetz ausdrücklich alle Beschäftigten verpflichtet zu haben. Das würde ihn gegebenenfalls entlasten, sein Unternehmen retten und die betreffenden Mitarbeiter würden auch noch für die Schäden aufkommen müssen.

Compliance ist also nicht nur für jedes Unternehmen sinnvoll und nützlich. Es gibt dem Einzelnen auch noch einmal exakte Verhaltensregeln und Maßstäbe an die Hand, die sein tägliches berufliches Handeln bestimmen sollen und müssen. Verstöße haben in der Regel schwerwiegende Konsequenzen, auch arbeitsrechtliche. Daran sollte man durchaus denken, wenn der Kunde demnächst wieder mit wohlfeilen Präsenten die gute Zusammenarbeit lobt. Natürlich hofft er dabei auch auf eine ebenso erbauliche Fortsetzung und schon ist das Ganze prekär…

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay