Finanzierungsquellen für den Neustart im Job

Finanzierungsquellen für den Neustart im Job

Arbeits- und Berufswelt befinden sich im Wandel. Die Neuordnung vieler Branchen erfordert dabei die flexible Anpassung durch den Einzelnen. Daneben beeinflussen Familienplanung und diverse Krankheitsbilder immer wieder das Berufsleben. Nicht selten erscheint aber auch die ursprüngliche Berufswahl zunehmend als Fehlgriff und Sackgasse. In diesem Zusammenhang gewinnt das Thema Umschulung seit Jahren an Bedeutung. In Anbetracht der Dringlichkeit in vielen Fällen, bleibt aber solch ein qualifizierter Neustart zahlenmäßig noch deutlich hinter den Erwartungen des Marktes zurück. Das liegt nicht zuletzt an der Frage der Finanzierung, die sich nicht jedem problemlos erschließt. Dabei gibt es hier clevere Möglichkeiten.

Die Umschulung ist eine gesetzlich definierte Möglichkeit, einen neuen Beruf zu erlernen.

Voraussetzung dafür ist, neben der Volljährigkeit, dass bereits früher schon eine Ausbildung absolviert wurde oder eine berufliche Tätigkeit über längere Zeit ausgeübt worden ist. Der zeitliche Aufwandsrahmen ist aufgrund der zwingenden beruflichen Vorgeschichte deutlich geringer als bei einer Ausbildung. Doch natürlich kosten Umschulungen auch Geld. Die anbietenden Bildungsträger wollen schließlich für ihre Leistungen bezahlt werden. Findet man einen Betrieb, der einem die Umschulung in weiser Voraussicht finanziert, ist das Problem gelöst. Doch das ist nicht unbedingt die Regel. Überwiegend wird eine überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger angestrebt. Nicht zuletzt deshalb, weil der alte Betrieb keinen Bedarf mehr an der Arbeitskraft hat und ein neuer Arbeitgeber erst mit bestandener Umschulung Interesse zeigt.

Man kann einen solchen Neustart natürlich aus der eigenen Tasche finanzieren.

Das dürfte aber nur den wenigsten gelingen. Also bietet sich ein Vorsprechen bei der örtlichen Arbeitsagentur an. Dort gibt es den begehrten Bildungsgutschein für Umschulungsmaßnahmen. Natürlich wird das Vorhaben erst eingehender Prüfung unterzogen. Die Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur orientiert sich daran, was die sinnvollste Möglichkeit ist, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden. Nicht immer gelingt es dabei, den zuständigen Berater von den Vorzügen des neuen Traumberufs zu überzeugen. Die jeweils maßgeblichen Argumente sollten schon taktisch klug und pointiert vorgetragen werden. Nichts verfängt besser als eine überzeugende Strategie.

Doch nicht immer sind die Anlässe zum beruflichen Umdenken rein persönlicher Natur.

So gibt es durchaus auch gesundheitliche Gründe, psychischer oder körperlicher Art, die eine Umschulung sinnvoll erscheinen lassen. Dann kommt als Anlaufstelle besser die Rentenversicherung in Betracht. Wer mehr als 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war oder bereits erwerbsgemindert ist, kann die Kostenübernahme für den Neustart auch dort beantragen. Die Rentenversicherung ist einer der wichtigsten Leistungsträger für die Förderung von Umschulungsmaßnahmen überhaupt.

Ist die gesundheitliche Beeinträchtigung hingegen einem Arbeitsunfall geschuldet, so wären die Berufsgenossenschaft oder die Versicherung die richtigen Adressen für die Finanzierungsanfrage. Auch von dort kann man in begründeten Fällen finanzielle Unterstützung für einen beruflichen Neustart erwarten.

Mit Bildungsgutschein oder einer Erklärung zur Kostenübernahme kann man sich dann auf die Suche nach einem Anbieter machen, der die Umschulung organisatorisch komplett abwickelt. Die Prüfung aller Voraussetzungen, eine Menge Papier und strapazierte Nerven erspart man sich hingegen, wenn eine Eigenfinanzierung in Betracht gezogen wird. Das kann auch mit geliehenem Geld oder mittels Kredit geschehen. Es wäre in jedem Fall gut investiertes Geld in die eigene Zukunft, ohne hierbei auch noch rechenschaftspflichtig zu sein.

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Bildquelle: feworave – pixabay.com/de/tastatur-kredit-unternehmen-992915/