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Die Pflege ist ein wesentliches Element der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Absicherung und ein eigenständiger Bereich im Gesundheitswesen.
Unter Pflege versteht man die Hilfestellung, die ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang benötigt (§ 14 Soziale Pflegeversicherung – SGB XI). In einem weit verstandenen Sinne können unter Pflege-Branche alle Maßnahmen und Hilfestellungen angesehen werden, die Dritte zu dieser Zielerreichung erbringen.
Der demografische Wandel hat erhebliche Auswirkungen auch und vor allem auf die Pflege-Branche.
Er bewirkt zum einen, dass künftig weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zum anderen nimmt die Anzahl der zu pflegenden Personen stark zu. Die (Alten-) Pflege ist also sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite betroffen. Angesichts dessen, besteht der zukünftige Schwerpunkt hier vor allem darin, den sich deutlich abzeichnenden Fachkräftemangel zu bewältigen. Schon heute zählen die Berufe der Pflege bundesweit zu den sog. Engpassberufen. Diese werden so genannt, weil mit den zur Verfügung stehenden Fachkräften am Markt nicht mehr alle frei gemeldeten Stellen besetzt werden können.
Ein nicht unwesentlicher Prozentsatz der in der Pflege Beschäftigten ist bereits älter als 55 Jahre.
Der hier notwendige Ersatzbedarf in den kommenden Jahren, übersteigt schon heute das absehbare Zahlenniveau der Ausbildung. Als ein wesentlicher Ansatz zur Verbesserung der Fachkräftesituation wird das viel diskutierte und lang erwartete neue Pflegeberufegesetz angesehen. Es bleibt zu hoffen, dass sein Inkrafttreten eine sinnvolle Marktkompensierung bewirkt. Damit soll die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung und die Altenpflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt werden.
Das bisherige Altenpflegegesetz und das bisherige Krankenpflegegesetz werden damit ablöst.
Als mögliche weitere Maßnahmen zur besseren Nutzung des vorhandenen Kräftepotenzials in der Pflegebranche wird die Steigerung des Anteils der Vollbeschäftigung angesehen, die Steigerung der Frauenerwerbsquote und die Steigerung der Verweildauer im Beruf. Die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe dürfte ein mindestens ebenso wichtiger Gesichtspunkt sein, um Potenziale zu erhöhen und zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen.
In Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege und seiner Stellung als wesentlicher Wirtschaftsfaktor, werden die Ausbildungs-und Arbeitsbedingungen in der Pflege kurzfristig den Standards der Zukunft angepasst werden. Dies bietet vielen jungen Menschen, die bisher noch zögern, die Möglichkeit, eine Berufsausbildung mit vielen Entwicklungschancen und langfristigen und vernünftigen Beschäftigungschancen in der Pflegebranche zu wählen. Ebenso dürften die Veränderungen innerhalb der Branche auf Menschen Einfluss haben, die sich mit neuen beruflichen Aufgaben beschäftigen bzw. die eine Vollbeschäftigung für die Zukunft suchen.
Das Berufsspektrum ist dabei sehr umfangreich und lässt viele Alternativen erkennen, die es lediglich zu nutzen gilt. Eine positive Grundeinstellung zu Menschen und ihren unterschiedlichsten Bedürfnissen, sollte natürlich vorhanden sein.