Zeitarbeit

Zeitarbeit

Zeitarbeit ist oft Thema kontroverser Diskussionen.

Dabei kommt es nicht gerade selten zu negativen Äußerungen, die aber vielfach sehr oberflächlich und pauschal vorgetragen werden. Zeitarbeit ist dabei lediglich eines der Synonyme für die sog. Arbeitnehmerüberlassung. Diese ist gesetzlich sehr umfassend geregelt, so dass eine pauschale Kritik dieser Form der Beschäftigung nicht gerecht wird. Andererseits ist Zeitarbeit nicht neu, die Anfänge reichen bereits 65 Jahre zurück und das Thema ist gerade heute aktueller denn je. Im Übrigen gehört Zeitarbeit zu dem großen Komplex der Personaldienstleistungen. Diese spielen eine sehr bedeutsame Rolle in der Wirtschaft und haben insgesamt auch ein sehr positives Image.

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Was sind Personaldienstleistungen?

Personalwirtschaftliche Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum: Unternehmen der Branche akquirieren und vermitteln Personal, stellen für Projekte bedarfsgerecht unterstützendes Personal bereit, bieten Outplacement- und Outsourcing-Dienstleistungen an, übernehmen die komplette Personaleinsatzplanung und das Personalcontrolling ihrer Kunden – und überlassen Arbeitnehmer. Im Folgenden werden die wichtigsten personalwirtschaftlichen Dienstleistungen definiert.

Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist die wirtschaftlich bedeutendste Aktivität im Rahmen der Personaldienstleistungen. Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä. Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.

Interimsmanagement

Interimsmanager werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu machen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen oder Tochtergesellschaften aufzubauen. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten. Sie zeichnen sich durch große Effektivität in der Umsetzung der Sanierungskonzepte ihres Klienten aus, ergänzen somit die analytisch ausgerichteten Beratungskonzepte. Der Interimsmanager wird oft im Rahmen eines Beratungsvertrags mit "Dienstleistungen höherer Art" tätig, als Vorstand oder Geschäftsführer, aber auch andere Rechtsgestaltungen sind möglich.

Outsourcing

Unter Outsourcing (Auslagerung) ist die vertragliche Übertragung von Aufgaben an Dritte bis hin zur Auslagerung ganzer Abteilungen zu verstehen. Die Arbeiten der ausgelagerten Bereiche werden im Rahmen von Werk- oder auch Dienstverträgen zeitlich befristet oder unbefristet ausgeführt. Der Personal-Dienstleister übernimmt für die Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben die volle Gewährleistung bzw. Haftung.

Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung, im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozess sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang, Poststelle, Pförtnerdienst, Servicecenter, Lagerbewirtschaftung, Warenverteilung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion, Verkaufspromotion, Verkaufsförderung, Telefonmarketing, Außendienstaktionen, Call-Center, Digital-Optische Archivierung, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung).

Outsourcing ermöglicht dem auslagernden Betrieb die dauerhafte Abgabe von Verantwortung und Organisation für bestimmte Bereiche sowie Erfolgsgarantie und Gewähr für die Durchführung bestehender Aufgaben. Auch Tarifverträge oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte können Anlass für Outsourcing sein.

Outplacement

Unter Outplacement versteht man eine vom Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter. Ziel ist es, mit professioneller Hilfe eines Personaldienstleisters, den Mitarbeitern eine berufliche Neuorientierung zu bieten und in eine neue Beschäftigung zu überführen. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.

Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psychosoziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden.

Personalberatung

Der Bereich der Personalberatung umfasst entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personaldienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.

Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht. Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.

Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren, Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.

Personalvermittlung

Mit dem Fall des so genannten Vermittlungsmonopols der Bundesagentur für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Private Personalvermittler führen als Makler einen mitarbeitersuchenden Arbeitgeber und einen Arbeitsuchenden zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammen.

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP www.personaldienstleister.de)