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Das Thema Zeitarbeit war und ist oft Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen.
Dabei werden nicht immer die sachlichsten Argumentationen ins Feld geführt, wenn man mal wieder nur Negatives über die Branche zu berichten weiß. Schlicht vergessen wird dabei immer wieder gern, dass die Zeitarbeit vor allem bei den erfolgreichsten Unternehmen Deutschlands selbstverständlich ist. Doch das negative Image der Branche hält sich bei vielen noch hartnäckig, dabei sind oft schon die Begriffe rechtlich fragwürdig.
Die Gegner dieser Form der Beschäftigung sprechen gerne von Leiharbeit.
Das soll die negativen Details in ihrer Wirkung noch verstärken. Doch dieser Begriff ist komplett falsch, die Einzelheiten dahinter leider oftmals auch. Die Leihe ist ein rechtlich geregeltes Verhältnis über eine Sache. So kann man Autos verleihen, Geld oder Bücher, solange dies unentgeltlich geschieht. Nicht verleihen kann man Menschen, auch nicht vertraglich gebundene Mitarbeiter. Schon gar nicht unentgeltlich, aber nur das kennzeichnet eine Überlassung als Leihe. Der Begriff „Leiharbeit“ diffamiert also nicht nur das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis, er wertet die fast 1 Mio. Mitarbeiter einer Branche pauschal herab.
Zeitarbeitfirmen sind ganz normale Unternehmen mit ganz normalen Arbeitskräften.
Andere ganz normale Unternehmen sind auf Unterstützung durch den flexiblen Einsatz der Zeitarbeitskräfte angewiesen, um konjunkturelle Auftragsspitzen kurzfristig abdecken zu können. Entwickelt sich der erhöhte Arbeitsaufwand hiernach zur Normalität, werden die nun eingearbeiteten Zeitarbeitskräfte in der Regel dort fest eingestellt. Ohnehin entwickelt sich die Zeitarbeit zunehmend als Einstiegsmodell für viele junge Menschen und für Wiedereinsteiger.
Dabei dient die Zeitarbeit als Probe für Eignung und Zuverlässigkeit.
Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern zeitlich begrenzte Einsatzdauer bei ein und demselben Kunden. Danach erfolgt der Einsatz beim nächsten Kunden und nicht die Entlassung. Arbeitsverhältnisse von Zeitarbeitskräften werden immer durch schriftlichen Vertrag begründet, der zwingende, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestinhalte hat. Für ausländische Bewerber müssen alle wichtigen Regelungen übersetzt sein. Damit sind Arbeitskräfte der Zeitarbeitsunternehmen besser rechtlich abgesichert, als viele Saisonkräfte und Arbeitskräfte ohne schriftlichen Vertrag.
Das Zeitarbeitsunternehmen ist grundsätzlich Arbeitgeber, mit allen rechtlich üblichen Verpflichtungen.
Die meisten Zeitarbeitsfirmen sind heute tarifgebunden und zahlen dementsprechende Löhne. Zusätzlich gibt es genau definierte Branchentarife, die eine zusätzliche Vergütung vorsehen. Grundgedanke ist hierbei, dass die Entlohnung der Zeitarbeitskräfte weitestgehend an die der Stammbelegschaften angeglichen werden soll. Diese Zusatzvergütung erfolgt in zeitlicher Staffelung, so dass nach 9 Monaten ein Zusatzverdienst von 50 Prozent der regelmäßig vereinbarten Entlohnung erreicht wird.
Zeitarbeitsunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, müssen von der ersten Arbeitsstunde an den gleichen Lohn bezahlen, wie er im Kundenunternehmen üblich ist. Für Zeiten des Nichteinsatzes sind Zeitarbeitskräfte ebenfalls zu bezahlen. Hier liegt das Risiko beim Unternehmen.
Zeitarbeitsunternehmen sind, wie jedes andere Unternehmen auch, grundsätzlich an langfristigen Beschäftigungen der Arbeitskräfte interessiert.
Die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte ist immer aufwendig und teuer. Die teilweise hohen Fluktuationen resultieren einerseits aus Übernahmen der Arbeitskräfte durch Kundenunternehmen, andererseits auch aus der Nichteignung vieler Ungelernter. Auch für diese Klientel kann Zeitarbeit im Grunde ein Sprungbrett sein. Aber leider ist die Motivation zur Leistung oft gering.