Gestalter/-in für immersive Medien

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Gestalter/-innen für immersive Medien entwickeln virtuelle Welten, so überzeugend, dass die reale Welt in den Hintergrund rückt und Nutzer das Gefühl haben, ein Teil der digitalen Umgebung zu sein.

Typische berufliche Handlungsfelder sind die Projektplanung und Kundenberatung, die Konzeption und Entwicklung von immersiven Medien mit entsprechenden Werkzeugen in speziellen Entwicklungsumgebungen, das Gestalten von User Experience und User Interfaces, die Veröffentlichung von immersiven Medienprojekten, das Erstellen von Prototypen, 3D-Modellen, Animationen, virtuellen Umgebungen und immersiven Klangwelten, das Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen

Gestalter/-innen für immersive Medien arbeiten für …

  • Unternehmen in den Bereichen Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR),
  • Film- und TV-Produktionsbetriebe und für den Rundfunk
  • Marketing- und Kommunikationsagenturen
  • IT- und Entwicklungsabteilungen

Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. 

Bewerber/-innen sollten …

  • kontaktfreudig sein
  • medienaffin sein
  • künstlerisch begabt sein
  • sich sprachlich gut ausdrücken können

Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Betriebe erwarten aber mindestens die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle). Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht‘s weiter. , mit mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:

  • Geprüfte/-r Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton
  • Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in 
  • Betriebswirt/-in (staatlich geprüft)

Mit der (Fach-)Hochschulreife ist das Studium an einer (Fach-)Hochschule möglich.