Altenpflegehelfer/-in

Seit Anfang Januar 2020 gibt es die neue Ausbildungs-Verordnung für Pflegeberufe. Mussten sich Azubis bisher zwischen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege entscheiden, so durchlaufen sie nunmehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren eine gebündelte Pflegeausbildung. Diese können sie im dritten Jahr vertiefen oder sich alternativ in der Altenpflege bzw. in der Kinderkrankenpflege spezialisieren.

Quelle: geralt – https://pixabay.com/de/senioren-altenpflege-schutz-1505944/

Altenpflegehelfer/-innen arbeiten…

in Altenwohnheimen in Pflegediensten
in geriatrischen Kliniken
in Rehabilitationseinrichtungen

Die Ausbildung umfasst…

theoretischen Unterricht
und praktische Ausbildung

Bewerber/-innen sollten …

sorgfältig und konzentriert arbeiten können
körperlich und psychisch belastbar und stressresistent sein
flexibel und organisatorisch talentiert sein

Zugangsvoraussetzung

Erforderlich ist die gesundheitliche Eignung für einen Beruf im Gesundheitswesen. Der Schulabschluss sollte ein Hauptschulabschluss sein.

Ausbildungsvergütung

Da es in der Altenpflege keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann diese zwischen den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen. Erfolgt die Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder Einrichtungen von Ausbildungsträgern, die sich an die Regelungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, gelten die Vergütungssätze des TVöD. Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden gelten in der Regel die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR-K). Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln ihre Vergütung frei aus.