Der mittlere Justizvollzugsdienst ist der klassische Einstieg für Schülerinnen und Schüler in eine beamtenrechtliche Laufbahn des Jusizvollzugs. Die Aufgaben in einer Justizvollzugsanstalt sind dabei sehr vielfältig und gehen über einen reinen Bewachungsalltag weit hinaus. So werden neben der Beaufsichtigung von Straf und Untersuchungsgefangenen auch Aufgaben der der Verwaltung wahrgenommen oder auch Begleitungen zu Stätten der Aus und Weiterbildung. Justizvollzugsbeamte sind die maßgeblichen Kontaktpersonen für die Gefangenen, wenn es um Fragen der Beurteilung, der Resozialisierung oder auch der Vorbereitung auf die Freilassung geht.
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Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst arbeiten vor allem in Justizvollzugsanstalten, Haftkrankenhäusern und in den zugehörigen Verwaltungen.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und in dieser Zeit sind die Anwärter und Anwärterinnen bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Der theoretische Unterricht findet dabei in einer gesonderten Bildungsstätte statt, die praktische Ausbildung erfolgt hingegen in Justizvollzugsanstalten mit unterschiedlichsten Vollzugsformen.
Bevor man sich für eine derartige Ausbildung entscheidet, muss man sich mit den wesentlichsten persönlichen Voraussetzungen vertraut machen.
Der zukünftige Beruf im Justizvollzug erfordert neben Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit auch Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft. Man sollte bereit sein, eine Schusswaffen-Ausbildung zu absolvieren und nötigenfalls auch von der Waffe Gebrauch zu machen. Der Umgang mit Häftlingen erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen. Bewerberinnen und Bewerber müssen auf jeden Fall psychische Stabilität unter Beweis stellen und auch konfliktfähig sein.
Zugangsvoraussetzung
Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens ein Hauptschulabschluss oder der Abschluss bzw. der Nachweis eines vergleichbaren Bildungsweges mit einem entsprechenden Bildungsstand. Zusätzlich muss ein genau definierter Einstellungstest absolviert werden und auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für ältere Bewerberinnen und Bewerber ist die Beachtung von Höchstaltersgrenzen relevant, die aber in den einzelnen Bundesländern variieren.
Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Der Grundbetrag, ein Sonderzuschlag und die Erschwerniszulage summieren sich derzeit auf einen monatlichen Betrag von etwa 1630.-€ brutto. Außerdem werden zusätzlich noch jährliche Sonderzuwendungen nach den jeweiligen Landesregelungen gezahlt.
Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Da alle Bundesländer grundsätzlich sich bei der Zahl der Ausbildungsplätze an ihren zukünftigen Personalplanungen orientieren, hat man beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung berechtigte Chancen auf direkten Eintritt in die Beschäftigung. Dann wird man zum Beamten auf Probe ernannt, was bei tadelloser Dienstausführung nach zwei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Im weiteren Berufsleben stehen vielfältige Möglichkeiten der Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs zur Verfügung. Der jeweilige Dienstherr verfügt über eigene Bildungsstätten und unterstützt das Weiterbildungsverlangen außerordentlich.