Polizeivollzugsbeamte/r -mittlerer Dienst

Polizistinnen und Polizisten genießen bei der Bevölkerung überwiegend ein hohes Ansehen. Das mag in Anbetracht mancher Ereignisse zwar verwundern, doch noch heute wird bei Problemen im privaten und im öffentlichen Raum sehr schnell die Polizei zur Konfliktlösung gerufen. Dabei bietet der Beruf, dessen Ebene für den Einstieg der mittlere Polizeivollzugsdienst bildet, ein großes Aufgabenspektrum. So werden regelmäßig Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Staatsbesuche und Straßenfeste gesichert, erfolgen Streifendienste im öffentlichen Raum oder der sichernde Einsatz bei Unfällen oder Maßnahmen des staatlichen Vollzugs. Aber auch Spezialaufgaben, wie der Objektschutz, die Diensthundestaffeln oder die Wasserschutzpolizei bieten Einsatzmöglichkeiten. Für den Bereich der Kriminalpolizei ist allerdings ein Abitur Ausbildungsvoraussetzung bzw. der erfolgreiche Abschluss dieser hier beschriebenen Ausbildung im mittleren Dienst des Polizeivollzugs.

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Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre und in dieser Zeit sind die Anwärter und Anwärterinnen bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Der theoretische Unterricht findet dabei in einer gesonderten Bildungsstätte statt, die praktische Ausbildung erfolgt hingegen in den verschiedensten Einsatzgebieten der Polizei auf den entsprechenden Dienststellen. Das zweite Ausbildungsjahr endet mit der fachtheoretischen Abschlussprüfung in schriftlicher und mündlicher Form. Für Beamtinnen und Beamte, die diese Prüfung mit einer Punktzahl von 11,5 oder besser bestehen, kann der sich anschließende Vorbereitungsdienst verkürzt werden. Dieser endet in der Regel nach einem halben Jahr mit dem zweiten Teil der Laufbahnprüfung.

Bevor man sich für eine derartige Ausbildung entscheidet, muss man sich mit den wesentlichsten persönlichen Voraussetzungen vertraut machen. Der zukünftige Beruf im Polizeidienst erfordert neben Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit auch Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft. Man sollte bereit sein, eine Schusswaffen-Ausbildung zu absolvieren und nötigenfalls auch von der Waffe Gebrauch zu machen.  Der Umgang mit unterschiedlichsten Gefährdungslagen erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an psychischer Stabilität Konfliktfähigkeit und körperlicher Fitness.

Zugangsvoraussetzung
Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens ein Hauptschulabschluss oder der Abschluss bzw. der Nachweis eines vergleichbaren Bildungsweges mit einem entsprechenden Bildungsstand. Zusätzlich muss ein genau definierter Einstellungstest absolviert werden und auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für ältere Bewerberinnen und Bewerber ist die Beachtung von Höchstaltersgrenzen relevant, die aber in den einzelnen Bundesländern variieren.

Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Deren derzeitige monatliche Höhe beträgt bei Ledigen etwa  960 Euro und bei Verheirateten etwa 1078 Euro brutto. Außerdem werden zusätzlich noch jährliche Sonderzuwendungen nach den jeweiligen Landesregelungen gezahlt.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Da alle Bundesländer grundsätzlich sich bei der Zahl der Ausbildungsplätze an ihren zukünftigen Personalplanungen orientieren, hat man beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung berechtigte Chancen auf direkten Eintritt in die Beschäftigung. Dann wird man zum Beamten auf Probe  ernannt, was bei tadelloser Dienstausführung nach zwei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Im weiteren Berufsleben stehen vielfältige Möglichkeiten der Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs zur Verfügung. Der jeweilige Dienstherr verfügt über eigene Bildungsstätten und unterstützt das Weiterbildungsverlangen außerordentlich.