Zollbeamte/r – mittlerer Dienst

Der mittlere Zolldienst ist der klassische Einstieg für Schülerinnen und Schüler in eine beamtenrechtliche Laufbahn des Zolls.

 

 

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Die Aufgaben sind sehr vielschichtig und reichen weit über die Einnahme von Zöllen, Verbrauchssteuern und die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer hinaus. Zollbeamte sind verantwortlich dafür, dass die internationale Warenlieferkette in Deutschland schnell, sicher und reibungslos abläuft, sie schützen die europäische Industrie und den heimischen Arbeitsmarkt, gehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor, bekämpfen die organisierte Kriminalität, den Zigarettenschmuggel, den Drogen- und Waffenhandel sowie andere grenzüberschreitende Delikte des Warenverkehrs. Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst arbeiten vor allem bei Hauptzollämtern, bei der Zollfahndung, bei der Generalzollverwaltung oder beim Wasserzoll.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und in dieser Zeit sind die Anwärter und Anwärterinnen bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Der theoretische Unterricht findet dabei in einer gesonderten Bildungsstätte statt, die praktische Ausbildung erfolgt hingegen in den Zolldienststellen des jeweiligen  Ausbildungshauptzollamtes statt. Am Ende der Ausbildung erfolgt die Laufbahnprüfung.

Bevor man sich für eine derartige Ausbildung entscheidet, muss man sich mit den wesentlichsten persönlichen Voraussetzungen vertraut machen. Der zukünftige Beruf im Zolldienst erfordert neben Flexibilität, Mobilität und Teamfähigkeit auch Engagement und Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen. Man sollte bereit sein, eine Schusswaffen-Ausbildung zu absolvieren und nötigenfalls auch von der Waffe Gebrauch zu machen. Darüber hinaus werden Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein zwingend vorausgesetzt.

Zugangsvoraussetzung
Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens ein Hauptschulabschluss oder der Abschluss bzw. der Nachweis eines vergleichbaren Bildungsweges mit einem entsprechenden Bildungsstand. Für den Einsatz auf einem Zollboot ist ein nautisches oder maschinentechnisches Befähigungszeugnis nachzuweisen. Zusätzlich muss ein genau definierter Einstellungstest absolviert werden und auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Der Grundbetrag beträgt derzeit etwa 1.170 Euro. Das Grundgehalt wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Da alle Bundesländer grundsätzlich sich bei der Zahl der Ausbildungsplätze an ihren zukünftigen Personalplanungen orientieren, hat man beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung berechtigte Chancen auf direkten Eintritt in die Beschäftigung. Dann wird man zum Beamten auf Probe ernannt, was bei tadelloser Dienstausführung nach zwei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Im weiteren Berufsleben stehen vielfältige Möglichkeiten der Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs zur Verfügung. Der jeweilige Dienstherr verfügt über eigene Bildungsstätten und unterstützt das Weiterbildungsverlangen außerordentlich.