Kurzarbeit: Wer hat’s eigentlich erfunden

Kurzarbeit: Wer hat’s eigentlich erfunden

Kurzarbeit: Wer hat’s eigentlich erfunden

Im Sommer 2020 sonnten sich führende deutsche Politiker im Lichte ihrer vermeintlich wirksamen und nachhaltigen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Man war der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Der deutsche Bürger könne sich im Vergleich zu anderen Staaten glücklich schätzen, so gut und verlässlich funktionierende Systeme zu besitzen. Inzwischen ist aber auch hierzulande etwas Ernüchterung eingetreten. Das Virus hat auch Deutschland immer noch voll im Griff, vom großen Vorbild ist nicht mehr viel übrig. Da hilft es auch nicht, weiter die relativ geringen Arbeitslosenzahlen als Zeichen wirtschaftlicher Stabilität zu beschwören. Das ist alles teuer erkauft. Das Instrument der Kurzarbeit wird diesbezüglich immer wieder als großer Heilsbringer gepriesen. Doch abgerechnet wird bekanntlich zum Schluss. Dann zeigt sich nicht nur, wie sich die Arbeitslosigkeit entwickelt, sondern auch, ob Aufwand und Nutzen noch in einem vertretbaren Verhältnis stehen.

Das Instrument der Kurzarbeit trug schon mehrmals in der Geschichte dazu bei, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Manchmal wurden die Entlassungen aber auch nur zeitlich hinausgezögert. Das Arbeitsmarkt-Instrument erlebte schon in den Jahren nach der Banken-Krise eine Renaissance und erwies sich neben Arbeitszeitkonten und betrieblichen Beschäftigungssicherungen als eine der wichtigsten Stützen des Arbeitsmarktes in der Krise.

Funktion, Sinn und Zweck

Ursprünglich war die Kurzarbeit mal zur Überbrückung zeitlich überschaubarer Krisen am Arbeitsmarkt entwickelt worden. Das damit verbundene Kurzarbeitergeld soll finanzielle Engpässe der Belegschaft abfedern und diese zugleich dem Betrieb erhalten. Schon relativ früh kam man auf den Gedanken, dass derlei Finanzierung immer noch kostengünstiger sei, als ständig Personal zu entlassen und anschließend wieder zu rekrutieren. In vielen Volkswirtschaften denkt man allerdings komplett anders herum, beispielsweise in den USA. Aus diesem Grund sind Wirtschaftskrisen dort immer auch sehr schnell an der Zahl der Arbeitslosen zu erkennen. Gleichzeitig werden die Arbeitskosten aber auch um den Betrag günstiger, den hierzulande diese Umlage monatlich für jeden Beschäftigten kostet. Immerhin zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte den Beitrag von momentan 2,4 Prozent des Brutto-Monatsentgelts in die Arbeitslosenversicherung ein. Daraus wird auch das Kurzarbeitergeld als Versicherungsleistung bezahlt.

Kurzarbeit gibt es seit mehr als 100 Jahren

In Deutschland finden sich die Wurzeln gesetzlich festgelegter Ausgleichszahlungen an Arbeitnehmer im Falle von Kurzarbeit bereits im Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes von 1909. Damals musste ein Weg gefunden werden, um Arbeitsausfälle in der Tabakverarbeitung wegen steigenden Zöllen und Steuern zu kompensieren. Diese Idee wurde bereits ein Jahr später im sogenannten Kali-Gesetz vom 25. Mai 1910 auf den Kali-Bergbau und die Düngemittelindustrie ausgeweitet. Die Beschäftigten erhielten für diese Perioden der Kurzarbeit aufgrund branchenüblicher Produktionsquoten eine sogenannte Kurzarbeiterfürsorge aus Reichsmitteln. 

Nach der verheerenden Hyperinflation von 1923 wurden in der damaligen Weimarer Republik diverse Gesetze zur Sozial- und Wirtschaftsförderung verabschiedet. So trat am 16. Februar 1924 auch die Erwerbslosen- und Kurzarbeiterunterstützung branchenübergreifend in Kraft, die am 16. Juli 1927 in einem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) seine Fassung fand, die bis heute in ihren Grundzügen die Regelung zur Kurzarbeit und deren Ausgleichszahlung festschreibt. 1969 wurde das AVAVG durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst, das bis Ende 1997 die Grundlage des Rechts der Arbeitsmarktförderung darstellte. Nachdem es mittels 115 Änderungsgesetzen immer wieder eine Anpassung erfahren hatte, wurde das Arbeitsförderungsrecht grundlegend reformiert und ab 01.01.1998 im Sozialgesetzbuch III (SGB III) umfassend neu geregelt.

Viele Staaten nutzen dieses Instrument

Die in Deutschland geborene Idee der Kurzarbeit hat über die Jahrzehnte seiner Entwicklung und Wirkung diverse Nachahmer auf der ganzen Welt gefunden. Dabei wurden aber auch Modifizierungen vorgenommen, die teilweise deutlich über den deutschen Ansatz hinausgehen.

Während in Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Großbritannien, Italien, der Schweiz, Slowenien, Spanien, Portugal, Belgien und Frankreich das Kurzarbeitergeld prozentual anhand des letzten Bruttogehalts berechnet wird, orientiert man sich in Deutschland, Österreich und auch in Irland diesbezüglich am letzten Nettogehalt. 

Während Deutschland, Spanien und Österreich komplett auf Steuern und Sozialabgaben beim Kurzarbeitergeld verzichten, sichern sich andere Staaten weiterhin diese Einnahmen. Der Vorteil letztgenannter Variante ist, dass auch weiterhin Geld in die finanzierenden Kassen gespült wird.

In Deutschland sind die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit inzwischen weitestgehend aufgezehrt. Fehlende Sozialbeiträge und eine Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld lassen die Schwierigkeiten und Probleme beim System Kurzarbeit deutlich zu Tage treten. Bricht hiernach auch noch ein deutlicher Teil der geförderten Arbeitsplätze komplett weg, dann verkehrt sich der vermeintliche Vorteil ins Gegenteil. Die Kurzarbeit braucht immer ein enges zeitliches Korsett, sonst verkommt sie wohl oder übel zur bloßen Alimentierung, die letztlich auch noch der Steuerzahler schultern muss.

Auch noch auf der Suche? Mit TEMPBUS kann das nun endlich auch mal fair und nachhaltig gelingen.

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