Fachpraktiker-Ausbildung – Was ist das?

Dilemma: Lehrstellensuche und Angebotsqualität

Fachpraktiker-Ausbildung – Was ist das?

Nicht jeder Mensch ist frei in seiner Entscheidung zur Berufswahl. Menschen mit Handicaps stoßen dabei regelmäßig an Grenzen. Hier soll und muss der Kerngedanke der Inklusion zum Tragen kommen. Deutschland hat sich bereits vor Jahren zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt und diese vollständig ratifiziert. Damit sind die dort formulierten Rechte auch geltendes Recht in Deutschland. Allein die Umsetzung lässt vielfach auf sich warten, so auch bei der Berufsausbildung.

Während Menschen mit körperlichen Defiziten vor allem darauf angewiesen sind, dass entsprechende Hilfen und Nachteilsausgleiche zur Verfügung stehen, geht es bei Menschen mit geistigen Einschränkungen vor allem um Verständnisdefizite. Um das Potenzial an Fachkräften bei Menschen mit Behinderungen nicht generell den Werkstätten zu überlassen, die vielfach eine Sackgasse beruflicher Entwicklung darstellen, sind besondere Ausbildungsformen für Menschen mit Lernschwierigkeiten geschaffen worden.

Spezielle Ausbildungsform mit angepassten Inhalten

Diese Ausbildung ist auf Menschen ausgerichtet, die aufgrund einer Lernbehinderung die theoretischen Anforderungen einer Regelausbildung nicht ganz erfüllen und ihre Stärken eher im praktischen Bereich haben. Zwingende Voraussetzung für diese Ausbildung ist die Feststellung durch den berufspsychologischen Service.

Bei einer Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. Fachwerker ist der Theorieanteil reduziert und der fachpraktische Inhalt der Ausbildung stärker gewichtet. Daher wird diese Form der Ausbildung auch oft als theoriereduzierte Ausbildung bezeichnet. Konsequenterweise werden auch bei den Prüfungen die fachpraktischen Inhalte im Vergleich zur Fachtheorie stärker berücksichtigt. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. Fachwerker sind § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz) und § 42r HwO (Handwerksordnung).

Speziell ausgestattete Bildungseinrichtungen mit geeigneten Werkstätten, Sonderberufsschulen und sozialpädagogisch geschulten Mitarbeitern bieten solche Fachwerkerausbildungen an. Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. Fachwerker dauert in der Regel 3 Jahre und schließt mit einer regulären Prüfung ab.

Kritik an der Fachpraktiker-Ausbildung

Das Gesetzes zur UN-Behindertenkonvention ist in Deutschland bereits seit dem Jahre 2009 geltendes Recht, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss. Doch von einer inklusiven Gesellschaft ist man hierzulande immer noch weit entfernt. Deutliche Kritik kam zuletzt von der UN-Menschenrechtskonvention, die bei ihren turnusmäßigen Überprüfungen vor allem die Separierung von behinderten Menschen in Förderschulen kritisierte. Laut der Konvention wider­spricht schon allein die Existenz von Förderschulen dem völkerrecht­lichen Abkommen. In keinem anderen Land werden mehr Menschen mit Behinderung in Sondereinrichtungen aussortiert als in der Bundesrepublik.

Mit der Fachpraktiker-Ausbildung ist daneben ein weiteres Feld zur Separierung behinderter Menschen geschaffen worden. Diese Ausbildungsform ist ausschließlich für behinderte Menschen zugänglich (§ 66 BBiG/§ 42r HwO). Selbst wenn die Ausbildung in einem Fachpraktiker-Beruf selbstbestimmten Berufszielen folgt und in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt führt, trägt sie zur Verfestigung von Bildungs- und Arbeitsmarktungleichheiten bei.

Ein „vollwertiger“ Abschluss eines allgemein anerkannten Ausbildungsberufes kann in der Regel erst in einem weiteren Schritt erreicht werden. Doch genau da kommen die behinderungsspezifischen Nachteile ins Spiel, die bereits den meisten Betroffenen seit der Schulzeit zum Nachteil gereichen. Separierender Unterricht und außerbetriebliche Ausbildungen in Sondereinrichtungen müssen in naher Zukunft zugunsten eines inklusiven beruflichen Unterrichts und dualer Regelausbildung abgebaut werden.

Alle Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen bei einem Träger erhalten, kann auch für eine reguläre Ausbildung organisiert werden. Insofern muss man den personellen und sächlichen Aufwand lediglich anders kanalisieren. Die Fachpraktiker-Ausbildung kann und darf lediglich ein Übergangssystem zur Verwirklichung der Inklusion darstellen. Der Fokus der Berufsorientierung muss sich bereits heute daran orientieren, um eine Verstetigung des Sonderweges in der Ausbildung für künftige Generationen zu vermeiden.

…  weitere Ausführungen zu den einzelnen Ausbildungsberufen für Fachpraktiker und weitere Informationen zu den Themen Berufsorientierung, Bewerbung, Ausbildung und Qualifizierung finden Sie hier

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