Bergen, retten, löschen und schützen, mit diesen Begriffen lässt sich grob der Aufgabenbereich der Berufsfeuerwehr umschreiben. Nur bei einem geringen Teil der Einsätze werden aber Brände gelöscht. Als Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau ist man überwiegend bei Einsätzen im Rettungsdienst tätig. Auch technische Hilfeleistungen gehören zum Berufsbild: Eingeklemmte Personen befreien, Keller nach Hochwasser auspumpen und beschädigte Bäume nach Stürmen zu fällen sind hier typische Aufgaben.
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Berufsfeuerwehrmänner/-frauen werden daher grundsätzlich nur im Beamtenverhältnis bei der jeweiligen Gemeinde eingestellt. Anstellungsmöglichkeiten gibt es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst werden Feuerwehrleute im Notfallrettungsdienst, in der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dies umfasst nahezu alle Einsatzfunktionen, wie z.B. Notfallsanitäter/-in auf dem Rettungswagen oder im Notarzteinsatzfahrzeug, Maschinist/-in (Fahren und Bedienen der Einsatzfahrzeuge) oder als Einsatzkraft in der Brandbekämpfung bzw. der technischen Hilfeleistung.
Die Beamten/-innen auf den Feuerwachen und Rettungsdienst-Standorten versehen ihren Einsatzdienst in einem 12-Stunden-Schichtdienst. Sie arbeiten 48 Stunden pro Woche (einschließlich Rufbereitschaftszeiten). Der Dienst bei der Berufsfeuerwehr ist anspruchsvoll, aber sehr abwechslungsreich. Feuerwehr-Arbeit ist eine „Mannschaftssportart“. Der einzelne Feuerwehrmann, die einzelne Feuerwehrfrau kann allein relativ wenig ausrichten. Die Einsätze lassen sich nur bewältigen, wenn alle mit anpacken und ihr Wissen und ihre Erfahrung gemeinsam einfließen lassen. Einzelkämpfer sind hier fehl am Platze, der Begriff „Team“ zählt noch etwas.
In der Regel muss man bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, bevor man eine Ausbildung zum Feuerwehrmann oder zur Feuerwehrfrau beginnen kann. In einigen Bundesländern kann man eine solche Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss beginnen, in Form eines Stufenmodells.
Weitere Voraussetzungen zum Beginn einer Ausbildung sind: Mindestalter 18 Jahre; Bürger/-in eines EU-Staates; einwandfreies Führungszeugnis; gesundheitliche Eignung inkl. Atemschutztauglichkeit; Führerschein Klasse B; Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Belastbarkeit.
Bei Beginn der Ausbildung wird man zum/zur Brandmeisteranwärter/-in ernannt. Die Ausbildung endet nach 18 Monaten mit der Laufbahnprüfung.
Soweit das Stufenmodell infrage kommt, beginnt die Ausbildung mit einer 18 Monate dauernden handwerklich technischen Grundqualifizierung, an diese schließt sich der feuerwehrtechnische Vorbereitungsdienst an. Ausbildungsbegleitend sollte dann auch der Führerschein Klasse B erworben werden.
Nach Abschluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung startet man als Brandmeister/-in.
Während der Probezeit, die regelmäßig 3 Jahre dauert, müssen sich die Beamten/-innen in der mittleren feuerwehrtechnischen Laufbahn entsprechend des Anforderungsprofils bewähren. Nach erfolgter Ableistung der Probezeit und einem Lebensalter von mindestens 27 Jahren erfolgt die Ernennung zum/zur Beamten/-in auf Lebenszeit.
Es gibt gute Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln, Verantwortung zu übernehmen und befördert zu werden. Auch der Aufstieg in den gehobenen und dann in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist denkbar.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle).
