Bergen, retten, löschen und schützen, mit diesen Begriffen lässt sich grob der Aufgabenbereich der Berufsfeuerwehr umschreiben. Nur bei einem geringen Teil der Einsätze werden aber Brände gelöscht. Als Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau ist man überwiegend bei Einsätzen im Rettungsdienst tätig. Auch technische Hilfeleistungen gehören zum Berufsbild: Eingeklemmte Personen befreien, Keller nach Hochwasser auspumpen und beschädigte Bäume nach Stürmen zu fällen sind hier typische Aufgaben.
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Berufsfeuerwehrmänner/-frauen werden daher grundsätzlich nur im Beamtenverhältnis bei der jeweiligen Gemeinde eingestellt. Anstellungsmöglichkeiten gibt es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Der Einstieg erfolgt in Berlin über das Programm „112 Direkt“… Über „112 Direkt“ haben Schulabgänger/-innen mit mittlerem Schulabschluss die Möglichkeit, Brandmeister/-in-Anwärter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zu werden. In den ersten 18 Monaten werden den Teilnehmern/-innen handwerklich-technische Kenntnisse und Fähigkeiten in mehreren Gewerken vermittelt. Die Gewerke beziehen sich auf die Bereiche Holz- und Metallbau sowie Elektro- und Installationstechnik.
Nach Beendigung der ersten Stufe erfolgt, bei Erreichen der Voraussetzung, der zweijährige Vorbereitungsdienst für die mittlere feuerwehrtechnische Laufbahn.
Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst werden Sie im Notfallrettungsdienst und in der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt. Dies umfasst nahezu alle Einsatzfunktionen, wie z.B.
Rettungssanitäter/-in bzw.
Rettungsassistent/-in
auf dem Rettungswagen oder Notarzteinsatzfahrzeug, Maschinist/-in (Fahren und Bedienen der Einsatzfahrzeuge) oder als Einsatzkraft in der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung.
Die Beamten/-innen auf den Feuerwachen und Rettungsdienststandorten versehen ihren Einsatzdienst in einem 12-Stunden-Schichtdienst. Sie arbeiten 48 Stunden pro Woche (einschließlich Rufbereitschaftszeiten). Der Dienst bei der Berufsfeuerwehr ist anspruchsvoll, aber sehr abwechslungsreich. Feuerwehr-Arbeit ist eine „Mannschaftssportart“. Der einzelne Feuerwehrmann, die einzelne Feuerwehrfrau kann allein relativ wenig ausrichten. Die Einsätze lassen sich nur bewältigen, wenn alle mit anpacken und ihr Wissen und ihre Erfahrung gemeinsam einfließen lassen. Einzelkämpfer sind hier fehl am Platze, der Begriff „Team“ zählt bei uns noch etwas. Nach Abschluss der zweijährigen feuerwehrtechnischen Ausbildung startet man als Brandmeister/-in. Es gibt gute Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln, Verantwortung zu übernehmen und befördert zu werden. Auch der Aufstieg in den gehobenen und dann in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist denkbar.
Zugangsvoraussetzung
In die Stufenausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes darf eingestellt werden, wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist;
die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt;
keine Vorstrafen hat;
mindestens über den mittleren Schulabschluss (MSA) der 10. Klasse oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügt und
in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie und Biologie einen Notendurchschnitt von höchstens 3,0 nachweisen kann;
noch keine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Berufsausbildung an einer technischen Fachschule oder Fachoberschule erfolgreich beendet hat;
bei der Einstellung mindestens 16 ½ Jahre ist;
höchstens 28 Jahre alt ist;
eine Körpergröße von mindestens 1,65 m hat.
Wer nach dem Ergebnis der feuerwehrärztlichen Untersuchung feuerwehrdiensttauglich ist, d.h. unter anderem die Voraussetzungen nach G 26.3 erfüllt und mit seinem Körpergewicht nicht mehr als 30 % über dem nach Broca (Körpergröße in cm weniger 100 = kg Sollgewicht) beschriebenem Gewicht liegt. Beispielberechnung: Bei einer Größe von 175 cm weniger 100 = 75 Kg Sollgewicht + 30 % = 97,5 Kg Maximalgewicht;
im Besitz eines Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als 1 Jahr) ist;
die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B besitzt, der für die 2. Stufe eine Einstellungsvoraussetzung ist;
sportlich und sozial kompetent ist;
die schriftliche, sportlich/ praktische und mündliche Eignungsprüfung besteht;
nach seiner Persönlichkeit für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist;
Die unkorrigierte Sehschärfe darf den Wert von 0,5 auf dem einen und 0,5 auf dem anderen Auge nicht unterschreiten.
Die Ausbildung umfasst…
eine vierwöchige theoretische Grundunterweisung in der berufsspezifische Deutsch-, Mathematik-, Biologie-, Chemie- und andere Kenntnisse vermittelt werden.
Im Anschluss erfolgt die Feuerwehrgrundausbildung, in der Sie in allen Truppfunktionen ausgebildet werden. Anschließend erfolgt ein dreimonatiges Praktikum auf einer Feuerwache. Sofern Sie noch keinen Führerschein der Klasse C (schwere LKW) besitzen, haben Sie die Möglichkeit, diese Führerscheinklasse bei einer Fahrschule zu erwerben. Sie erhalten ferner auch eine Unterweisung im Fahren mit Sonder- und Wegerechten sowie ein Fahrsicherheitstraining. Dann erfolgt die 520-stündige Ausbildung zum Rettungssanitäter einschließlich Praktika im Krankenhaus und auf einem Rettungswagen. Danach erfolgen die Unterweisungen in der Bedienung der Pumpen und Drehleitern. Die erworbenen Kenntnisse werden in einem Praktikum auf einer Feuerwache vertieft. Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung.
Ausbildungsvergütung
In der ersten Stufe, 18-monatige Grundqualifizierung, erhalten die Teilnehmer/-innen eine Unterhaltsbeihilfe von ca. 398,00 Netto. Während der Ausbildung in der zweiten Stufe werden Anwärterbezüge gezahlt. Die Kosten Ihrer gesamten Ausbildung einschließlich der Fahrschule trägt die Berliner Feuerwehr.
Danach gehts weiter…
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann nach Maßgabe freier Stellen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum/zur Brandmeister/-in ernannt werden. Vor der Ernennung zum/zur Beamten/-in auf Probe und nach Ableistung der Probezeit, erfolgt nochmals die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung durch den ärztlichen Dienst. Während der Probezeit, die regelmäßig 3 Jahre dauert, müssen sich die Beamten/-innen in der mittleren feuerwehrtechnischen Laufbahn entsprechend des Anforderungsprofils bewähren. Nach erfolgter Ableistung der Probezeit und einem Lebensalter von mindestens 27 Jahren erfolgt die Ernennung zum/zur Beamten/-in auf Lebenszeit.