Himmelfahrt und seine Tücken

Himmelfahrt und seine Tücken

Himmelfahrt und seine Tücken

Der nächste Feiertag ist in Reichweite, für manche Männer das wichtigste Datum überhaupt. Der sogenannte Vatertag, Herrentag oder Männertag wird in Deutschland traditionell an Christi Himmelfahrt gefeiert, also am 40. Tag nach Ostern. Damit hat sich die relative Nähe der beiden Anlässe aber auch schon erledigt.

Während Christi Himmelfahrt als Hochfest der Kirche mit vielen Bräuchen verbunden ist, feiern sich am sogenannten Vatertag vor allem die männlichen Mitmenschen selbst. Diese allseits bekannte Form des feuchtfröhlichen Feierns ist Ende des 19. Jahrhunderts im Raum Berlin entstanden und erfreut sich immer noch jährlich großer Beliebtheit.

Ursprünglich sollten die Jüngeren an diesem Tag in Sitten und auch Unsitten der Männlichkeit eingeführt werden. Vor allem der Umgang mit Alkohol sollte erprobt und trainiert werden. Die Beobachtung so mancher Herrenpartie lässt allerdings am eigentlichen Erfolg des traditionsreichen Vorhabens zweifeln. Was als bunt geschmückte Fröhlichkeit beginnt, endet vielfach im schnöden Suff.

Prügeleien und Unfälle sind jährliche Begleiter. Allein die Anzahl der Verkehrsunfälle steigt an diesem einen Tag um das Dreifache. Nicht nur die eigene Gesundheit wird hier alle Jahre wieder auf das Gröblichste gefährdet, die Auswirkungen können vielschichtig sein.

Himmelfahrt birgt immer wieder Risiken 

Sturzbetrunkene Radfahrer riskieren durchaus den Verlust ihres Führerscheins. Ist ein solcher aber im Arbeitsverhältnis zwingende Voraussetzung, so ist der Arbeitsplatz gleich mit in Gefahr. Auch wenn am Feiertag nicht gearbeitet wird, spielt das außerdienstliche Verhalten gleichwohl eine Rolle. Zumindest dann, wenn es sich negativ auf die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten auswirkt.

Dazu zählen beispielsweise, den Besitz eines gültigen Führerscheins nicht zu gefährden, der Erhalt der Gesundheit als Voraussetzung der Arbeitskraft und bei leitenden Mitarbeitern, ein tadelloses Verhalten in der Öffentlichkeit. Verfehlungen führen hier regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Auch eine unumgängliche Krankschreibung, nach Schlägerei oder übermäßigem Alkoholgenuss, muss vom Arbeitgeber nicht toleriert werden.

Es hat also durchaus seine moderne Berechtigung, auch Himmelfahrt als Familienfest zu nutzen oder eine gesellige Runde ohne Verkehrsmittel und Selbstüberschätzung zu gründen. Der Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit sichert  letztlich die Lebensgrundlage. Dies zu riskieren, wäre dann doch völlig „unmännlich“.

 

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Bild von Gundula Vogel auf Pixabay