
Manchmal schwierig: Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das formuliert Artikel 3 des Grundgesetzes schon im ersten Absatz. Es ist nichts anderes als die Erhebung des Gleichheitssatzes zur Grundlage allen Handelns des Staates. Doch was hier so einfach klingt, das trifft im täglichen Geschehen nicht selten auch auf Zweifel an der Gleichheit. Beispielhaft soll dafür ein Arbeitsunfall auf der Toilette herhalten, der eine sehr unterschiedliche rechtliche Bewertung erfuhr: einmal für einen Arbeitnehmer, ein weiteres Mal für eine Beamtin.
Letztere hatte während ihrer Dienstzeit das im Dienstgebäude gelegene WC aufgesucht, war dabei mit…