Wann der Azubi für einen Schaden haftet

Wann der Azubi für einen Schaden haftet

Wann der Azubi für einen Schaden haftet

Wer einem anderen Schaden zufügt, der haftet im Allgemeinen dafür, dass dieser Schaden wieder ausgeglichen wird. Von dieser Regel muss es aber Ausnahmen geben, vor allem, wenn man im Auftrag anderer mit großen Werten hantiert. So etwa im Betrieb oder auf der Baustelle, wo Schäden für Personen oder Sachen schon mal passieren können. Bekanntlich fallen Späne beim Hobeln, wie uns eine alte Weisheit lehrt.

Viele würden sich schlichtweg weigern, teure Maschinen zu bedienen oder Menschen zu beaufsichtigen und zu pflegen, wenn sie jedes Risiko auch noch selbst tragen müssten. Deshalb ist ein Ersatz des Schadens hier auf die Fälle beschränkt, wo…

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