
Wie geht das mit der Umschulung?
„Was Hänschen nicht lernt, das lernt Hans nimmermehr“, war in früheren Generationen der gut gemeinte Rat, sich in der Schule anzustrengen.
Inzwischen dürfte auch dieser Spruch längst überholt, wenn nicht gar völlig falsch sein. Heute müssen wir uns mit dem lebenslangen Lernen offensiv auseinandersetzen, um den Anforderungen der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit in der modernen Arbeitswelt zu genügen. Doch auch die mangelnde Bildungsvermittlung in vielen Schulen macht ein gänzliches Umdenken erforderlich. Eine große Zahl der Schulabgänger ist überhaupt nicht vorbereitet auf Ausbildung und Beruf. Das alles bedarf wirksamer Instrumentarien, um auf Umwegen doch noch berufliche Zukunftsmöglichkeiten zu eröffnen. Es lassen sich aber auch neue Wege aufzuzeigen, soweit sich bisherige berufliche Chancen überlebt haben. Zum Beispiel durch eine Umschulung.
Das Feld der Möglichkeiten ist etwas unübersichtlich geworden, aber die Angebote zur Fortsetzung oder zur Wiederaufnahme berufsorientierten Lernens sind reichlich vorhanden.
Umschulung als Neustart
Ein sehr bedeutsamer Bereich ist dabei die Umschulung, mit der ein neues Berufsziel angestrebt wird. Es handelt sich bei einer Umschulung also in der Regel um eine zwei- oder sogar dreijährige Bildungsphase mit Praxiselementen. Diese endet nach einer Prüfung, vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, mit einem anerkannten Berufsabschluss. Diese Möglichkeit beruflicher Neuorientierung steht grundsätzlich jedem offen, wenn die Finanzierung dafür aus eigenen Mitteln erfolgt. Soll allerdings die Umschulung durch Förderung aus öffentlichen Mitteln erfolgen, dann sind Gründe beizubringen, die eine solche Förderung rechtfertigen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Umschulung ist nur gegeben, wenn dadurch die Chance auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt signifikant steigt. Dies ist beispielsweise bei Antragstellern zu erwarten, die krankheitsbedingt länger beruflich abwesend waren. Auch nach einer Auszeit vom Job wegen Kinderziehung oder wegen der Pflege von Familienangehörigen ist diese Voraussetzung denkbar. Auch Berufsunfähigkeit, schlechte Zukunftschancen im bisherigen Beruf, eine abgebrochene Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung ohne Erstausbildung sind Gründe, die den Zugang zu einer geförderten Umschulung eröffnen. Leistungsträger können, neben den Arbeitsagenturen und Jobcentern, natürlich auch Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Betriebe sein.
Arten der Umschulung
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Umschulungsarten: Eine Umschulung nach dem Berufsbildungs-Gesetz (BBiG) wird als betriebliche Umschulung bezeichnet. Ähnlich wie bei einer Ausbildung, absolvieren die Umschüler die Ausbildung in einem Betrieb. Dazu parallel können sie den Unterricht an einer Betriebsschule vor Ort wahrnehmen, wobei dieser nicht verpflichtend aber durchaus empfehlenswert ist. Die Finanzierung wird durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen eines Leistungsträgers sichergestellt.
In einigen Bereichen findet keine betriebliche Ausbildung, sondern eine Ausbildung an einer Berufsfachschule statt. Hier entfällt die Ausbildungsvergütung und stattdessen wurde lange Schulgeld fällig. Dieses übernimmt inzwischen aber der Leistungsträger nach entsprechender Antragstellung.
Bei der Umschulung durch einen Bildungsträger hat dieser die Funktion des Ausbildungsbetriebes inne. Die Umschulung wird dann als überbetriebliche Umschulung bezeichnet. Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten, in denen die Ausbildung stattfindet.
Die Zeit für eine Umschulung ist dabei deutlich kürzer als bei der regulären Berufsausbildung. In der Regel wird ein Drittel der für einen Beruf vorgesehenen Ausbildungszeit eingespart. Grund dafür ist, dass zur Umschulung nur zugelassen wird, wer bereits eine Ausbildung absolviert oder eine solche zumindest begonnen hat. Insofern werden bereits berufliche Erfahrungen als gegeben angesehen. Das rechtfertigt die Abkürzung.