Bild: geralt – https://pixabay.com/de/h%C3%A4nde-anbieten-frage-antwort-460865/
Zielgruppe
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Ziel
Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.
Der/die Personalfachkaufmann/-frau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten.
Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Inhalte
Personalarbeit organisieren und durchführen
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Abschluss
Prüfungszeugnis und Berufsbezeichnung als Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau