Nichts ist unmöglich: Kündigung trotz Elternzeit

Nichts ist unmöglich: Kündigung trotz Elternzeit

Nichts ist unmöglich: Kündigung trotz Elternzeit

Sobald sich Nachwuchs ankündigt, gibt es so einiges zu organisieren. Schließlich soll das Nest rechtzeitig und bestmöglich bereitet sein. Ohne Zweifel gehört für viele werdende Eltern heute die gesetzlich verbriefte Möglichkeit der Elternzeit dazu, geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Der bisherige Job und damit eine weithin gesicherte Zukunft sollen das solide Fundament der wachsenden Familie bilden. Danach hat jeder Beschäftigte, auch Beschäftigte zur Berufsausbildung und Heimarbeiter, das Recht, für die Erziehung und Betreuung des Nachwuchses auf bestimmte Zeit aus dem Job auszusteigen. Dieser Rechtsanspruch ist nicht verhandelbar,…

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