
Behinderung als Handicap in der Arbeitswelt
Wir sind ein moderner Staat. Niemand darf benachteiligt werden, so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes geschrieben.
Das verspricht Chancengleichheit von Geburt an, auch für Menschen mit Handicap. Mehr noch: Die UN-Konvention zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen aus dem Jahre 2009 ist auch von Deutschland ratifiziert worden. Damit haben die dort formulierten Grundsätze auch bei uns den Rang rechtlich verbindlicher Normen erlangt. Das mag überraschen, wenn man einen Blick auf die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen wirft. Wie ist es bestellt, um die Chancen mit Handicap?
Nur jeder dritte Erwerbsfähige mit Handicap findet eine betriebliche Eingliederung. Mangelhafte Schulausbildung…
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