Teurer Fehler beim Antrag auf Elternzeit
Die Geburt eines Kindes ist eines der prägendsten Ereignisse für die Eltern. Umso verständlicher erscheint der Drang, dem jungen Leben vorerst nicht von der Seite weichen zu wollen. Dieser Wunsch muss aber auch in Einklang mit Job und Arbeitgeber gebracht werden, denn der eigene Nachwuchs soll nicht zum Jobkiller werden. Dafür gibt es die gesetzlich verbriefte Möglichkeit der Elternzeit, geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Der Erstantrag bedarf keiner Zustimmung durch den Arbeitgeber.
Doch es ist nicht nur ein Gebot der Fairness, den Arbeitgeber in die Elternzeit-Planungen rechtzeitig und umfassend mit einzubeziehen.
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