Schwerbehinderung und Recht zur Lüge

Schwerbehinderung und Recht zur Lüge

Schwerbehinderung und Recht zur Lüge

In der Regel hat die Lüge kurze Beine, das weiß schon ein altes Sprichwort

Trotzdem wird gerade im Arbeitsverhältnis dem Chef so manche Lüge aufgetischt. Das fängt bereits bei der Bewerbung an. Da wird der Lebenslauf nach Anforderungskriterien optimiert. Nachfragen festigen die Lüge, ohne auch nur ansatzweise rot zu werden. Das kann ernste Konsequenzen haben, bis hin zur fristlosen Kündigung auch noch nach Jahren.

Doch nicht jede Unwahrheit ist sanktioniert…

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