
Externenprüfung – was ist das und wie geht das?
Die Motivationen, nach dem Abschluss der Schule keine Ausbildung aufzunehmen, sind durchaus unterschiedlicher Natur. Viele haben erst einmal genug vom Lernen und wollen schnellstmöglich Geld verdienen. Andere wiederum bekommen einfach keinen Ausbildungsplatz, der ihren Neigungen und Wünschen entspricht. In solchen oder ähnlichen Situationen nehmen junge Menschen auch gern das Heft des Handelns in die Hand und fangen einfach an, sich als Ungelernte in das System Arbeit einzufügen. Dabei wird selbstredend Erfahrung gesammelt, Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln sich stetig fort und in vielen Fällen gehören sie auch ohne Berufsabschluss längst zum unverzichtbaren Team der Belegschaft.
So mancher entscheidet sich, wieder aus den unterschiedlichsten Beweggründen, zu einem späteren Zeitpunkt, einen Berufsabschluss für seine jahrelang ausgeführte oder eine ähnliche Tätigkeit zu absolvieren. Bei derlei Überlegungen kommt die sogenannte Externenprüfung ins Spiel. Mit einer solchen nachträgliche Abschlussprüfung kann man sich seine erworbene Profession amtlich bestätigen lassen, was auch am Arbeitsmarkt wiederum neue Türen öffnen kann. Dabei ist es nicht einmal zwingend, einen bestimmten Ausbildungsberuf ohne Ausbildungszeit mit einer Prüfung zu erlangen, es gelingt mit entsprechendem Kenntnisstand sogar der Sprung zu einem qualifizierten Abschluss. Wer also nach der Schule ständig bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz scheitert, der kann über den direkten Weg der Beschäftigung auch noch jedes berufliche Ziel erreichen.
Diese Möglichkeiten sind gesetzlich geregelt und finden sich im §45 BBiG (Berufsbildungsgesetz) für die Externenprüfung in den einzelnen Ausbildungsberufen.
Wer gleich den Sprung zur Meisterprüfung oder zu einem anderen qualifizierten Abschluss wagen will, der findet in jeder entsprechenden Weiterbildungsverordnung dazu Einzelheiten. Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen finden sich in den jeweiligen Rechtsverordnungen und diese sind hier unter www.tempbus.de/rechtsgrundlagen abrufbar.
Die wichtigste Voraussetzung ist eine mehrjährige Berufserfahrung, die in der Regel 1,5 Mal so lang sein muss wie die Ausbildungszeit im Wunschberuf. Alternativ können auch Zeugnisse oder Berufserfahrung im Ausland als Qualifikation ausreichen. Die Entscheidung über eine Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer). Die Anmeldung mit Formular und detaillierten Angaben zur Person und zur Berufserfahrung kann zweimal im Jahr erfolgen. Termine und Bewerbungsfristen lassen sich vor Ort erfragen. Einzelne Institutionen bieten speziell auf die Prüfung zugeschnittene Vorbereitungskurse an, die hilfreich sein können aber deren Inanspruchnahme nicht verpflichtend ist.
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