
Lohngerechtigkeit als Verhandlungsargument
Ungerechtigkeiten gibt es viele. Doch beim Geld hört bekanntlich die Nachsicht auf. Deshalb wird sich immer mal wieder an der Lohngerechtigkeit versucht. Die Thematik gewinnt nun wieder an Aktualität, da die Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes im Clinch liegen. Über die Angemessenheit der dort vorgebrachten Forderungen soll hier nicht der Stab gebrochen werden. Ohnehin liegen das vereinheitlichte Wollen der Gewerkschaften, die Erwartungen vieler Beschäftigter des öffentlichen Dienstes und die Kompromissbereitschaft der Arbeitgeberseite weit auseinander. Auf Seiten der Beschäftigten fühlt man sich jedenfalls schon seit Jahren abgehängt und ausgebeutet. Dabei wird gern auf andere Berufsgruppen und deren angeblich auskömmliche Entgelte verwiesen. Gerechter Lohn als Äquivalent treuer Leistungserbringung – das wird in den Reihen der Belegschaften proklamiert.
Doch diese Diskussion ist uralt und hat zu keinem Zeitpunkt ein für alle Seiten befriedigendes Ergebnis zu Tage befördert.
Lohngerechtigkeit als ewiger Streitpunkt
Philosophen haben mit der Frage nach Lohngerechtigkeit versucht, Gesellschaftssysteme in Kategorien zu ordnen. Betriebswirtschaftler versuchten Erklärungsansätze im System wirtschaftlicher Prozesse zu finden. Es ist immer bei Versuchen geblieben, sich einer Lösung anzunähern. Gerechter ist dadurch bisher nichts geworden.
Der Ansatz der Theorien basiert auf zwei Säulen, der sogenannten Anforderungsgerechtigkeit und der sogenannten Leistungsgerechtigkeit. Erstere richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und der Verantwortung der Tätigkeit. Je höher also die erforderliche Qualifikationen für eine Tätigkeit sein muss, desto höher ist auch die Vergütung. Bei der Leistungsgerechtigkeit hingegen geht es um den individuellen Einsatz. Wer viel leistet soll auch viel bekommen.
Nun kann man derlei Erklärungsansätze aber nicht losgelöst vom Gesamtsystem betrachten. Die Qualifikation und Verantwortung eines Chefarztes ist nicht mit denen eines Lehrers vergleichbar. Die Leistungskomponenten einer Pflegefachkraft lassen sich nicht mit denen eines Handwerkers bewerten. Die Gegenüberstellung wird nur annähernd gerecht, wenn gleiche Wirtschaftszweige und annähernd gleiche Tätigkeiten betrachtet werden. Denn auch die Quelle der Entgeltzahlung ist mitbestimmend darüber, welche Möglichkeiten der Höhe nach bestehen. Beim Lohn geht es auch immer um die Leistungsfähigkeit derer, die Löhne und Gehälter zahlen müssen.
Finanzielle Möglichkeiten sind immer begrenzt
Die produzierende Industrie gibt mit ihrer Wertschöpfung den Takt vor, auf welchem Niveau sich Vergütungen bewegen können. Produktivitätssteigerungen vermehren die Einkünfte, da die finanziellen Möglichkeiten wachsen. Andere Wirtschaftszweige stehen hierzu in Relation. Soweit die Wertschöpfung der Arbeit nicht messbar ist, müssen Maßstäbe angelegt werden, nach denen die Bewertung erfolgt. Auch das gehört zur Lohngerechtigkeit.
Das ist erst recht notwendig, wenn Löhne und Gehälter aus dem Topf der Steuerzahler bezahlt werden. Denn Technologiekonzerne oder Banken haben mit ihren Umsätzen ganz andere Relationen als beispielsweise die Kommunen. Diese Maßstäbe gilt es auch, nicht für einzelne Personengruppen zu überdehnen. Deshalb müssen Politiker ebenso Maß halten wie Lehrer, Erzieherinnen und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Steuergelder sind endlich und sollen auch für viele andere staatlichen Aufgaben ausreichen können.
So sollen und müssen in den kommenden Jahren die gravierenden Lücken beim Personal geschlossen werden. Auch das wird enorm viel Geld kosten. Wer sich also einen kräftigen Schluck aus der Pulle für das eigene Portemonnaie gönnen will, der darf sich hiernach nicht auch noch über weiterhin fehlendes Personal und damit einhergehende Erschwernisse beklagen. Vorhandenes Geld kann bekanntlich nur einmal ausgegeben werden.
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