
Verfängliche Botschaften in Stellenanzeigen
Eigentlich sollten die Regeln inzwischen klar sein: Das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) präzisiert den in Artikel 3 der Verfassung normierten allgemeinen Gleichheitssatz.
Danach ist ohne sachlichen Grund eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt. Liest man sich aber mit der nötigen Aufmerksamkeit aktuelle Stellenanzeigen durch, dann muss man am Verständnis dieser allgemeinen Regeln zweifeln.
Dabei wird das gesamte Procedere der Stellensuche, so auch die Formulierung der Stellenanzeigen, heute vielfach schon von Agenturen erledigt. Man sollte erwarten können, dass dort die Einzelheiten zum AGG bekannt sind und das entsprechende Fehler vermieden werden…
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