Praktikum ist keine Probezeit

Praktikum ist keine Probezeit

Praktikum ist keine Probezeit

Keine Berufsausbildung ohne Probezeit. So sieht es das Gesetz vor. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Auszubildende schon vorher im Betrieb tätig war, etwa in einem Praktikum. Dies hat so auch das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, AZ: 6 AZR 844/14).

Der klagende Azubi bewarb sich im Frühjahr 2013 bei der nunmehr beklagten Arbeitgeberin um eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Die Arbeitgeberin versprach ihm die Aufnahme der Ausbildung zum 01.08.2013. Zur Überbrückung schlossen die Parteien einen Vertrag zum Praktikum mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2013, der eine Probezeit von zwei Monaten vorsah. Gesondert schlossen sie den Berufsausbildungsvertrag. Die Ausbildung begann wie vereinbart mit einer Probezeit von drei Monaten. Kurz vor Ende der Probezeit kündigte…

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