Das Wichtigste in Stichpunkten

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  • Zeitarbeitsfirmen sind ganz normale Unternehmen
  • Zeitarbeitnehmer sind ganz normale Arbeitnehmer
  • Andere ganz normale Unternehmen sind auf die Unterstützung von Zeitarbeitsunternehmen mit Ihren flexiblen Zeitarbeitnehmem angewiesen
  • Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern zeitlich begrenzte Einsatzdauer bei ein und demselben Kunden
  • Danach erfolgt der Einsatz beim nächsten Kunden und nicht die Entlassung
  • Arbeitsverhältnisse von Zeitarbeitnehmern sind in der Regel unbefristet
  • Arbeitsverhältnisse von Zeitarbeitnehmern sind in der Regel sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Arbeitsverhältnisse von Zeitarbeitnehmern werden immer durch schriftlichen Vertrag begründet, der zwingende, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestinhalte hat. Arbeitsverhältnisse von Zeitarbeitnehmern sind tarifgebunden und damit abgesichert
  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist hier grundsätzlich Arbeitgeber, mit allen üblichen Verpflichtungen (Lohnzahlung und Fürsorgepflicht; gewährt und zahlt Urlaub; leistet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zahlt SV-Beiträge und Lohnsteuer; zahlt tariflich vereinbarte Entgelte und entsprechende Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenend-und Feiertagsarbeit und Branchenzuschläge; gewährt einsatzbezogene Zulagen für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft; versichert alle Leiharbeitnehmer gesetzlich gegen etwaige Schäden aus Arbeitsunfällen)
  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist auch an sämtliche Regelungen der Arbeits- und Sozialgesetze gebunden  (Arbeitszeitgesetz; Bundesurlaubsgesetz u.a.)
  • Die meisten Zeitarbeitsunternehmen zahlen ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsgeld und sog. Treueprämien
  • Zeitarbeitsfirmen haben grundsätzlich, wie jede andere Firma auch, ein hohes Interesse an langfristiger Beschäftigung der Arbeitnehmer
  • Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen), Zeitarbeitnehmer und Entleiher (Kundenunternehmen). Das heißt, der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit erbringt seine Arbeitsleistung beim Kunden  des Verleihers. Er wird ihm zur Leistungserbringung überlassen. Während der Überlassungsdauer geht die Weisungsbefugnis für die Tätigkeit und die Verantwortung für den Arbeitsschutz des Arbeitnehmers auf den Dienstleistungsempfänger (Kunde) über. Eine vertragliche Bindung zwischen Dienstleistungsnehmer (Kunde) und Arbeitnehmer entsteht dadurch nicht. Das Zeitarbeitsunternehmen ist und bleibt der Arbeitgeber, mit allen sonstigen Rechten und Pflichten.