
Die schwangere Schwangerschaftsvertretung
Juristen betrachten Lebenssachverhalte unter dem Gesichtspunkt, ob und wie sich das Geschehene in bestimmte Rechtssätze und deren Tatbestände einordnen lässt. Subsumtion nennt man das, was die Angelegenheit manchmal auch schwierig macht. Präzise Formulierungen und verschiedene Wege der Auslegung sollen letztlich immer dem Recht zur Geltung verhelfen. Richter und Anwälte sind dabei nur selten gleicher Auffassung. Wem die Argumentation am plausibelsten gelingt, der obsiegt in einem Rechtsstreit. Dass Juristen es aber an dieser beruflichen Präzision mangeln lassen, wenn es ihre eigenen Angelegenheiten betrifft, das mag erstaunen. So geschehen im Fall einer schwangeren Schwangerschaftsvertretung.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei eine Rechtsanwaltsfachangestellte befristet als Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Einen Monat nach Tätigkeitsaufnahme teilte diese ihrem neuen Arbeitgeber mit, dass sie auch schwanger ist und informierte ihn darüber, dass der errechnete Geburtstermin in sechs Monaten sei.
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