
Sexuelle Identität und Benachteiligung
Diskriminierung und Benachteiligung spielen immer noch eine beachtliche Rolle in unserer Gesellschaft. Dabei sind die Konsequenzen hierfür gesetzlich geregelt. Doch noch viel zu selten wird sich auch darauf berufen. Oft sind es lediglich die krassesten Verstöße, die auch eine Ahndung erfahren.
Benachteiligung und Entschädigung
Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) setzt einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Verbot der Benachteiligung voraus.