
Arbeitgeberbewertung – Nachtreten verboten
Die Kommunikation im weltweiten Netz hat für vieles völlig neue Dimensionen geschaffen. Das gilt für Waren, Dienstleistungen und auch für Arbeitgeber. Erfahrungsberichte und Bewertungen sollen einer möglichst breit gestreuten Klientel vorab Entscheidungshilfe bieten. Doch nicht alles, was da munter im Netz gepostet wird, entspricht auch der Wirklichkeit. Die Arbeitgeberbewertung gerät so schnell zum böswilligen Nachteil des Unternehmers.