Kündigung bei Unkenntnis der Schwangerschaft?

Kündigung bei Unkenntnis der Schwangerschaft?

Kündigung bei Unkenntnis der Schwangerschaft?

Die Fragen nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch sind unzulässig. Das resultiert aus dem Diskriminierungsverbot des § 7 Abs.1 AGG. Deshalb ist hier auch die Lüge unschädlich und kann nicht mit einer Kündigung geahndet werden.

Gesetz braucht Präzisierung

… 

…  Weiterlesen können Sie diesen und weitere Texte zur Thematik hier

Bild von Julia Fiedler auf Pixabay