
Kündigung bei Unkenntnis der Schwangerschaft?
Die Fragen nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch sind unzulässig. Das resultiert aus dem Diskriminierungsverbot des § 7 Abs.1 AGG. Deshalb ist hier auch die Lüge unschädlich und kann nicht mit einer Kündigung geahndet werden.
Gesetz braucht Präzisierung
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Bild von Julia Fiedler auf Pixabay