
Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?
Schwangerschaft und Geburt gelten im Allgemeinen als freudige Anlässe. Für den involvierten Arbeitgeber wird das Ganze aber oft mit Beschwerlichkeiten, zusätzlichen Aufwendungen und erheblichen Kosten verbunden sein. Deshalb kommt es auch hier auf Detailfragen an. Eine davon ist immer wieder die zwingende Unterscheidung zwischen einem Beschäftigungsverbot und der bloßen Arbeitsunfähigkeit. Geht es doch hierbei vor allem um die Kostentragung.
Gängige Praxis ist inzwischen überholt
In früheren Zeiten halfen bei diesem Thema weitreichende Beschäftigungsverbote.
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