Notarfachangestellte/r

Notarfachangestellte kennen die wichtigsten Rechtsvorschriften. Sie vereinbaren Termine mit Mandanten und geben einfache Auskünfte, legen Akten an und führen sie, sortieren die Post, erledigen die Korrespondenz, füllen Anträge aus, fordern fehlende Unterlagen an,  verfassen Schriftstücke und andere Texte mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen am PC. Sie arbeiten im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars mit und fertigen Abschriften, beglaubigte Abschriften und vollstreckbare Ausfertigungen an. Sie übernehmen Aufgaben in Notariatsgeschäften, im Liegenschafts- und Grundbuchrecht und entwerfen Löschungsanträge und Auflassungen für das Grundbuch oder reichen Anträge beim Grundbuchamt ein. Sie arbeiten bei registerrechtlichen Angelegenheiten mit und entwerfen einfache Anmeldungen für das Handelsregister oder Vereinsregister. Sie erledigen Aufgaben in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten und können einen einfachen Ehevertrag, einen Erbscheinantrag oder eineAusschlagungserklärung entwerfen. Daneben ermitteln sie Kosten und schreiben Rechnungen zur Beurkundung von Verträgen.

Quelle: geralt – https://pixabay.com/de/testament-hand-schreiben-229778/

Notarfachangestellte arbeiten für …

Notariate

Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. In Berlin und Brandenburg sind einige Rechtsanwälte auch zu Notaren bestellt. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten mit dem der/des Notarfachangestellten zu verbinden.

Bewerber/-innen sollten…

keine Angst vor Gesetzestexten haben
sich schriftlich und mündlich gut ausdrücken können
fit in Rechtschreibung sein
eigenverantwortlich und zuverlässig arbeiten
Spaß an Teamarbeit haben und kontaktfreudig sein

Zugangsvoraussetzung

Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Notare erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, meistens auch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Kanzlei und Region sehr unterschiedlich. Erkundigen sie sich bei den Rechtsanwaltskammern. Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht‘s weiter, beispielsweise als Fachwirt/-in. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.

Notarkostenrecht
Grundstücks- und Grundbuchrecht
Organisation im Notariat

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:

Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Notariatsassistent/-in
Bürovorsteher/-in

Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule möglich, z.B. Rechtspfleger/-in