Rechtsanwaltsfachangestellte haben einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften. Sie vereinbaren Termine mit Mandanten und geben einfache Auskünfte, sie legen Akten an und führen sie, sortieren die Post, erledigen die Korrespondenz, füllen Anträge aus, fordern fehlende Unterlagen an, verfassen Schriftstücke und andere Texte mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen am PC. Sie führen Terminkalender, achten auf die Einhaltung von Terminen und Fristen mit Mandanten, Gerichten, Behörden, sie berechnen Honorarkosten, Gebühren und achten auf fristgerechte Zahlungsein- und -ausgänge und sie übernehmen einfache Aufgaben der Buchhaltung.
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Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten für …
Rechtsanwalts-Kanzleien
Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. Eine sinnvolle Kombination bietet der Ausbildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r.
Bewerber/-innen sollten…
keine Angst vor Gesetzestexten haben
sich schriftlich und mündlich gut ausdrücken können
fit in Rechtschreibung sein
eigenverantwortlich und zuverlässig arbeiten
Spaß an Teamarbeit haben und kontaktfreudig sein
gute Zensuren in einer Fremdsprache haben
Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Rechtsanwälte erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, meistens auch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Kanzlei und Region sehr unterschiedlich. Erkundigen sie sich bei den Rechtsanwaltskammern. Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht’s weiter, beispielsweise als Rechtsfachwirt/-in. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.
Anwaltsgebührenrecht
Grundstücks- und Grundbuchrecht
Kanzleiorganisation
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:
Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Rechtsfachwirt/-in
Bürovorsteher/-in
Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule möglich, z.B. Rechtsfachwirt/-in