Justizfachangestellte übernehmen Aufgaben im Büro bzw. in Service-Einheiten bei Gericht und legen Akten an, arbeiten mit modernen Kommunikationstechniken, führen Terminkalender, füllen Vordrucke aus, verschicken Anklageschriften, geben einfache Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger. Sie wirken bei Zivilverfahren mit und registrieren eingehende Klagen, laden die Prozessbeteiligten vor, berechnen die Kosten für Gerichtsverfahren, überwachen Zahlungsein- und -ausgänge, bescheinigen die Rechtskraft von Urteilen. Sie führen in Strafprozessen Protokoll und übernehmen Aufgaben in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Daneben nehmen sie Eintragungen von Grundstücken im Grundbuch vor, verwahren letztwillige Verfügungen (Testamente), wirken bei Betreuungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht mit, nehmen Eintragungen in öffentliche Register, z. B. Handelsregister vor und veröffentlichen sie im Bundesanzeiger.
Quelle: creativesignature – https://pixabay.com/de/akten-ddr-archiv-1633406/
Justizfachangestellte arbeiten für …
Amtsgerichte
Landgerichte
Oberlandesgerichte
Staatsanwaltschaften
Gerichte der Spezialgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte)
Bundesgerichte, z. B. Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht
Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.
Bewerber/-innen sollten…
keine Angst vor Gesetzestexten haben
sich schriftlich und mündlich gut ausdrücken können
fit in Rechtschreibung sein
eigenverantwortlich und zuverlässig arbeiten
Spaß an Teamarbeit haben und kontaktfreudig sein
Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Gerichte erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, meistens auch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Auskünfte zur Höhe der Ausbildungsvergütung erhalten Sie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die den Ausbildungsgang anbieten. Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach gehts weiter, beispielsweise als Sachbearbeiter/-in in der Justizverwaltung. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.
Kommunalrecht
Bürgerberatung
Verwaltungsmanagement
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:
Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Sachbearbeiter/-in in der Justizverwaltung
Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule möglich, z.B. Rechtspflege