Steuerfachangestellte erledigen das betriebliche Rechnungswesen, führen und überwachen Termin- und Fristenkalender, bearbeiten Postein- und -ausgänge erstellen Steuererklärungen, erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, führen Lohn- und Gehaltskonten und erstellen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Nachweise und Anmeldungen, bereiten Jahresabschlüsse (Bilanzen) vor.
Quelle: stevepb – https://pixabay.com/de/rechner-berechnung-versicherung-385506/
Steuerfachangestellte arbeiten für …
Steuerberater
Steuerbevollmächtigte
Wirtschaftsprüfer
vereidigte Buchprüfer
Dort werden sie auch ausgebildet.
Die Bewerber/-innen zeichnen sich aus durch …
ein Gefühl für Zahlen,
Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
keine Angst vor Gesetzes- und Fachtexten
Freude am Umgang mit Menschen
eigenverantwortliches und zuverlässiges Arbeiten
Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss in der Regel jedoch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Region und Kanzleigröße sehr unterschiedlich. Konkretere Auskünfte erteilen die Steuerberaterkammern.
Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht’s weiter, beispielsweise als Steuerfachwirt/in. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein.
Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren. Nach mehrjähriger Berufspraxis sind verschiedene Entwicklungen möglich, u. a. zum/zur Steuerfachwirt/-in oder zum/zur Steuerberater/-in.