Mehr Netto vom Brutto jetzt noch sichern

Mehr Netto vom Brutto jetzt noch sichern

Wer noch kurz vor Jahresende sein Netto-Gehalt aufbessern möchte, der sollte sich intensiv mit dem Thema der Steuerfreibeträge beschäftigen. Ein entsprechender Antrag auf Berücksichtigung von laufenden Kosten für dieses Jahr kann noch bis Ende Oktober eingereicht werden. Nicht zuletzt im Hinblick auf ein mögliches Weihnachtsgeld könnte das ein deutliches Mehr an Netto vom Brutto bedeuten.

In der Regel machen Arbeitnehmer ihre Freibeträge für Aufwendungen, wie Fahrtkosten, Kita-Beiträge, Unterhaltszahlungen etc. jährlich geltend. Beim Finanzamt wird ein entsprechender Antrag gestellt. Der Freibetrag wird für 12 Monate berücksichtigt und der Arbeitgeber muss dann eine geringere Lohnsteuer vom Gehalt abziehen. So bekommt man direkt jeden Monat mehr Netto vom Bruttogehalt ausgezahlt und muss nicht auf die Erstattung nach der nächsten Steuererklärung warten.

Besonders attraktiv ist es in diesem Zusammenhang aber auch, einen solchen Antrag erst kurz vor Jahresende zu stellen. Statt einer Aufteilung der zu berücksichtigenden Kosten auf 12 Monate, bekommt man die geballte Entlastung dann in den verbleibenden Monaten des Jahres ausgezahlt. Wer also bis Ende Oktober einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellt, kann sich noch im November und Dezember über deutlich mehr Netto freuen.

Inzwischen stehen die neuen Formulare für das kommende Jahr beim Finanzamt und auch online zur Verfügung.

Allerdings sollten die zu berücksichtigenden Aufwendungen für jeden Posten mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Überdies werden berufsbedingte Werbungskosten erst als zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro im Jahr übersteigen.

Wer einmal dabei ist, der kann seine Freibeträge ab 2020 gleich für zwei Jahre beantragen. Soweit sich die persönlichen Lebensumstände nicht deutlich ändern werden, macht ein solcher Antrag Sinn. Auf der anderen Seite ist aber zu beachten, dass eine jährliche Steuererklärung damit auch zur Pflicht wird. Das Finanzamt prüft dann, ob die Freibeträge zutreffend berücksichtigt wurden.

Einige Frei­beträge werden vom Arbeit­geber auto­matisch bei der Gehalts­abrechnung berück­sichtigt.

Der Grund­frei­betrag je nach Steuerklasse und auch die Kinder­frei­beträge bedürfen keines zusätzlichen Antrags. Alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen und eine persönliche finanzielle Belastung erfordern, können als Frei­beträge beim Finanz­amt beantragt werden. Abgerechnet wird das Ganze dann mit der jährlichen Steuererklärung. Dazu zählen neben den Kosten für den Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Ausstattung, doppelte Haushaltsführung und ähnliches, auch Kita-Beiträge, Unter­halts­zahlungen, Hand­werk­errechnungen, Rechtsberatungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Sobald mehrere Frei­beträge zusammen­kommen, winkt ohnehin eine attraktive Entlastung von der Steuer. Es lohnt also die Mühe, sich mit Details zu beschäftigen und rechtzeitig entsprechende Anträge einzureichen. Wer möchte schon ein Jahr lang auf mehr Netto vom Brutto verzichten.

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Bildquelle: geralt – pixabay.com/de/uhr-termin-euro-geld-w%C3%A4hrung-77497/