Das Handy als Problem beim Wegeunfall

Das Handy als Problem beim Wegeunfall

Jeder Arbeitnehmer ist versichert, pflichtversichert über seinen Arbeitgeber. Damit wird gewährleistet, dass bei der Arbeit eintretende Schäden nicht zu Lasten der abhängig Beschäftigten gehen. Arbeitgeber können sich dieser Versicherungspflicht generell nicht entziehen, ähnlich der Haftpflichtversicherung beim Auto. Doch damit ist nur der Grundsatz des Versicherungsschutzes festgeschrieben. Nicht jeder Schaden wird auch ersetzt. Besonderheiten und Einschränkungen gibt es beispielsweise beim Wegeunfall.

Zweck der Ablenkung ist entscheidend…

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