Zwischenzeugnis – Gradmesser und Nagelprobe
Arbeitszeugnisse werden überbewertet, vor allem von denen, über deren Leistung Zeugnis abgelegt wird. Da wird kleinlich über versteckte Botschaften und angeblich nachteilige Formulierungen gestritten, nicht selten landet solch ein Streit vor Gericht. Dort bekommt oft der Arbeitgeber die Leviten gelesen und wird dazu verdonnert, ein positives Zeugnis zu erstellen. Um derlei Aufwand aus dem Weg zu gehen, bemühen viele Arbeitgeber heute gleich Standardvorlagen, die völlig unverfänglich sind. Sie passen auf alles und jeden, das weiß natürlich auch der neue Chef, der das Ganze lesen soll. Damit werden Zeugnisse ad absurdum geführt.
Eine clevere Alternative hingegen kann das Zwischenzeugnis sein.
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Arbeitnehmer zwar nicht, doch Gerichte sind in dieser Frage schon oft auf Seiten der Arbeitnehmer gewesen. Vor allem dann, wenn es um besondere Situationen geht. So ist beispielsweise ein Wechsel innerhalb des Unternehmens oder auch ein Wechsel in der Person des unmittelbaren Vorgesetzten ein durchaus vertretbarer Grund, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Ohne einen besonderen Anlass kann das Verlangen allerdings auch gewissen Argwohn beim Chef hervorrufen.
Es bedarf dann besonders guter Argumente, um eventuell aufkommendes Misstrauen glaubwürdig zu zerstreuen. Das kann beispielsweise mit der Begründung gelingen, für sich selbst ein Zwischenfazit zur persönlichen Leistungsoptimierung zu erhalten. Soweit man die Bitte nach dem Zwischenzeugnis auch noch mit dem Zusatz vorträgt, absolut zuverlässig und vollständig loyal zur Firma zu stehen, wird das nicht selten auch in der Beurteilung honoriert. Vorteilhafter Nebeneffekt: Vom inhaltlichen Aussagewert einer solchen Zwischeneinschätzung kann der Arbeitgeber bei einem späteren Endzeugnis nicht mehr ohne wichtigen Grund abweichen.
Wenn man es also mit Bedacht angeht, kann man durchaus sehr positive Sätze vom Vorgesetzten erwarten.
Wird aus diesem Anlass sogar noch der Wunsch auf weitere gute Zusammenarbeit in der Zukunft mitgeliefert, hat man seine Position durchaus gefestigt. Ein späteres Abschlusszeugnis kommt daran nicht mehr vorbei, soweit man sich selbst nichts Bösartiges erlaubt. Auf der anderen Seite kann man vom Grad der Bewertung ablesen, welche Wichtigkeit man innerhalb des Unternehmens besitzt. Vielleicht lässt sich daraus ein finanzieller Bonus kreieren, in Form einer Gehaltserhöhung. Fällt das Zwischenzeugnis hingegen vernichtend aus, so kann man auch daraus seine Schlüsse und Konsequenzen ziehen.
Die schriftlich formulierte Bitte um ein Zwischenzeugnis macht in jedem Fall Sinn und ist eine clevere Alternative zum beargwöhnten Endzeugnis.
Noch mehr Antworten auf drängende Fragen gesucht? Unsere Ratgeber bieten Lösungen bei Problemen rund um Job, Familie und Gesundheit.
Bild von congerdesign auf Pixabay