Fachangestellte/r für Arbeitsförderung

Fachangestellte für Arbeitsförderung wirken bei der Berufsberatung und der Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit. Sie informieren Kunden, welche Maßnahmen zur Arbeitsförderung aktuell finanziell unterstützt werden und welche Maßnahmen für den Einzelnen sinnvoll und zielführend sind. Sie bearbeiten Anträge auf Förderung der beruflichen Bildung und Beschäftigung, nehmen Anträge für Arbeitslosengeld, Kindergeld, Überbrückungsgeld und Insolvenzausfallgeld entgegen und bearbeiten sie. Darüber hinaus bearbeiten sie Personal- und andere Verwaltungsangelegenheiten.

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Fachangestellte für Arbeitsförderung arbeiten für …

Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere für Arbeitsagenturen und deren Geschäftsstellen

In den Arbeitsagenturen werden sie auch ausgebildet.

Bewerber/-innen sollten …

kontaktfreudig sein und gerne mit Menschen umgehen
Einfühlungsvermögen haben
gerne im Team arbeiten
verantwortungsbewusst arbeiten

Zugangsvoraussetzung

Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Ein Hauptschulabschluss wird aber mindestens erwartet. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung erfahren Sie bei der für den Wohnort regional zuständigen Arbeitsagentur.

Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht‘s weiter, beispielsweise als Dipl.-Verwaltungswirt/-in.

Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.

Finanz- und Rechnungswesen
EDV
Statistik im kaufmännischen Bereich

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung und dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an der Fachhochschule des Bundes möglich, mit dem Abschluss Dipl.-Verwaltungswirt/-in